Kinder unter 14 Jahren kommen nicht ins Gefängnis.
Für Jugendliche ab 14 Jahren gilt das Jugendstrafrecht.
Einige kritisieren die Altersgrenze beim Jugendstrafrecht.
Wenn Kinder kriminell werden
Seit etwa 20 Jahren gibt es in Deutschland insgesamt weniger Kinder und Jugendliche, die Straftaten begehen. Aber trotzdem gibt es Kinder und auch Jugendliche in Deutschland, die kriminell werden. Die zum Beispiel klauen, Dinge kaputt machen oder andere verletzen.
... wie es dort aussieht und wie es den Gefangenen dort geht.
3:04 min
Kinder kommen nicht ins Gefängnis
Bis zum 14. Geburtstag gelten Kinder noch als schuldunfähig. Das bedeutet, dass sie nicht vor ein Gericht gestellt, verurteilt und bestraft werden dürfen. Diese Regel gilt auch bei schweren Verbrechen. Der Grund: Man geht davon aus, dass Kinder noch zu jung sind, um genau zu verstehen und einschätzen zu können, was sie tun. Jugendliche ab 14 Jahren gelten hingegen als alt genug, ihre Taten besser einschätzen zu können. Allerdings werden auch sie nicht wie Erwachsene bestraft: Für die Jugendlichen gilt das "Jugendgerichtsgesetz", das wird auch Jugendstrafrecht genannt.
Erfahrt hier, wann genau das Jugendstrafrecht gilt:
Dass das Jugendstrafrecht für Jugendliche ab 14 Jahren gilt, wird von einigen Menschen kritisiert. Sie fordern, dass auch jüngere Jugendliche schon härter bestraft werden und auch für sie das Jugendstrafrecht gelten sollte.
Andere wiederum sind dagegen, dass auch unter 14-jährige zum Beispiel ins Gefängnis kommen können. Sie sind der Meinung, dass so junge Kinder nicht ins Gefängnis sollten. Sie meinen, dass es ihnen schaden könnte.